Gut gemeint ist, ist nicht immer gut gemacht!
In den vergangenen Wochen hat der vorliegende Antrag von CDU und Grünen zu intensiven Diskussionen geführt. Trotz der richtigen Intention, extremistischen Institutionen/Verbänden keine öffentliche Förderung zukommen zulassen, ist die Ausgestaltung des Antrags problematisch. Die vollständige Fassung des Antrags ist hier einsehbar.
Der kritisierte Antrag nimmt Bezug auf die Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und Trägern
Wir, das Kreisjugendwerk der AWO Essen und weitere Essener Kinder- und Jugendverbände, geeint im Arbeitskreis Jugend Essen (AKJ Essen), möchten unsere kritische Haltung zu diesem Antrag zum Ausdruck bringen. Unabhängig von seiner Rechtskraft sehen wir das grundlegende Problem in seiner Ausformulierung. Der Antrag von CDU und Grünen bedient sich einer Struktur und Sprache, die von antimuslimischen Vorurteilen geprägt sind.
Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht!
Der Aufbau des Antrags von CDU und Grünen lässt beim Lesen die Interpretation zu, dass vor allem durch muslimische Verbände Antisemitismus gefördert würde. Hier wird das antimuslimische Narrativ des Antisemitismus durch Migration bedient. Man unterstützt damit rechte Narrative, die wir Jugendverbände grundlegend ablehnen.
In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses und hier bekräftigen wir, dass wir das Existenzrecht Israels und die Stärkung der Menschenrechte voll unterstützen. Wir stehen solidarisch mit der Jüdischen Kultusgemeinde und bekämpfen Antisemitismus (egal durch wen) entschieden.
Es ist irreführend, den Antrag in der Öffentlichkeit so zu präsentieren, als hinge die Ablehnung mit einer Verneinung des Existenzrechts Israels zusammen. Diese bewusste Gestaltung der öffentlichen Wahrnehmung, weisen wir entschieden zurück.
Der Gesetzgeber hat nach 1945 bewusst Wertevielfalt der freien Träger gesichert, um staatliche Einflussnahme auf Jugendliche zu begrenzen. Werte und Haltungen, die über das Grundgesetz hinausgehen – auch wenn das Jugendwerk hinter dem Existenzrecht Israels steht – schränken die Wertevielfalt von freien Trägern ein und bieten politische Beeinflussung auf Träger. Die Einschränkung der Vielfalt der Träger lehnen wir als Jugendwerk ab!
In Bezug auf das Anerkennungsverfahren unterstützen wir den Wunsch nach mehr Transparenz, betonen jedoch die Notwendigkeit, Regelungen für alle Träger gleichermaßen anzuwenden. Die unsensible Rahmung des Antrags könnte insbesondere muslimische Gemeinschaften vor den Kopf stoßen. Auch wenn uns immer wieder versichert wurde, dass sich der Antrag auf „alle“ Träger beziehe, fragen wir uns, wie ein solcher Antrag auf die muslimische Community wirkt.
Wir arbeiten aus Überzeugung an der Überarbeitung der Anerkennungsrichtlinien mit, um die Jugendhilfe gegenüber Extremismus resilient aufzustellen.
Welche Folgen kann ein solcher Antrag haben?
Aus unserer Sicht haben CDU und Grüne mit diesem Antrag ein Papier vorgelegt, das der erstarkenden AfD bei zukünftigen Anträgen als Vorlage dienen wird. Kann man Gesinnungsbekenntnisse, die über das Grundgesetzt hinaus gehen, an Förderungen knüpfen, ist diese Wertesetzung politisch definierbar.
Die Rolle der SPD
Wir waren entsetzt darüber, dass sich die SPD zu diesem Antrag enthalten hat. Aus unserer Sicht hätte dieser Antrag klar abgelehnt werden müssen. Wir erwarten von Sozialdemokrat*innen, sich aktiv gegen jegliche Form von vorurteilsgetriebenen Anträgen im Rat einzusetzen. Wir waren schockiert darüber, dass das potenziell schädliche Ausmaß dieses Antrags nicht erkannt wurde.
Den eingereichten Antrag von CDU und Grüne gibt es hier zum Download.
Antrag_Rat_-_Ausschuesse_-_BVen_0024-2024-CDU-GRUeNE.pdf (61,6 KiB)